Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertrag
Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, bei einer Auftragserteilung oder Bestätigung in schriftlicher Form, wenn beide Parteien mit den Bedingungen einverstanden sind. Wird nichts anderes schriftlich vereinbart, gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Vertragsbestandteile
Jeder Vertrag besteht aus folgenden Vertragsunterlagen:
Vertrag, Leistungsverzeichnis und die allgemeinen Geschäftsbedingungen
zusätzliche Dokumente welche im Vertrag aufgeführt sind
Vertragsdauer
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsbeginn
Gemäss dem Auftragsbeginn im Vertrag.
Kündigungsfrist
Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien, unter Einhaltung der drei Monatigen Kündigungsfrist, jeweils auf ein Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat in jedem Falle schriftlich zu erfolgen.
Leistungen des Auftragnehmers
Personal
Es wird nur Personal eingesetzt, welches die zu erbringenden Leistungen erbringen kann.
Material
Der Auftragnehmer stellt alles benötigte Material welches für die Ausführung der Arbeiten benötigt wird, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Erledigung der Arbeiten
Die Arbeiten werden gemäss dem Leistungsverzeichnis fachkundig, vollständig und in den definierten Intervallen durchgeführt.
Informationspflicht
Werden spezielle Ereignisse beobachtet oder andere aussergewöhnliche Dinge festgestellt, ist der Auftragnehmer verpflichtet diese dem Auftraggeber zu melden.
Bedingungen am Einsatzort und Mitwirkungspflicht
Zugang und Arbeitssicherheit
Das Objekt muss sicher und hindernisfrei zugänglich sein. Das Personal des Auftragsnehmers darf zu keinem Zeitpunkt gefährdet sein.
Leistungen
Für die Ausführung benötigte Grundleistungen wie Strom, Wasser und Abwasser werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und kostentechnisch übernommen.
Haftung
Werden im Zusammenhang mit der Erbringung von vereinbarten Serviceleistungen durch den Auftragnehmer nachweislich Schäden an einer der zu wartenden Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden auf eigene Kosten so rasch als möglich zu beseitigen. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, ausser es liegt beim Auftragnehmer in Bezug auf direkte Schäden Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist vor, oder es besteht eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung des Auftragnehmers für indirekte Schäden oder Produktemängel der Anlage ist ausgeschlossen.
Zeitliche Ausführung
Arbeitszeiten
Gemäss den Arbeitszeiten im Vertrag.
Feiertage
Fallen Arbeiten welche immer am gleichen Tag erledigt werden auf einen gesetzlichen Feiertag, entfallen diese ersatzlos.
Betriebsferien
Bei Betriebsferien oder anderen Ursachen welche Unterbrüche verursachen, besteht kein Anspruch auf eine Reduktion der Arbeitsintervalle oder auf eine Rückvergütung.
Spezialbedingungen Unterhaltsreinigung
Verbrauchsmaterial und Reinigungsmittel
Verrechnung gemäss Regelung im Vertrag.
Spezialreinigungen
Sind nicht Teil des Vertrages, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Spezialbedingungen Hauswartung
Arbeitszeit bei Kleinreparaturen
Die aufgewendete Zeit für Kleinreparaturen ist Teil des Vertrages, sofern dies im einzelnen Fall nicht mehr als 15 Minuten beträgt. Reparaturen die in 15 Minuten nicht erledigt werden können, müssen durch den Auftraggeber speziell veranlasst werden. Pro geleisteter Stunde wird CHF 95.00 verrechnet. Die Abrechnung erfolgt im Viertelstundentakt wobei angefangene Viertelstunden immer voll verrechnet werden.
Material bei Kleinreparaturen
Verbrauchs- und Kleinmaterial ist Teil des Vertrages, sofern dieses den Betrag von CHF 20.00 nicht übersteigt. Wird Material benötigt welches den Betrag von CHF 20.00 übersteigt, muss dies durch den Auftraggeber speziell veranlasst werden.
Leuchtmittel
Stellt der Auftraggeber die Leuchtmittel nicht zur Verfügung, werden diese durch den Auftragnehmer vollumfänglich verrechnet.
Spezialbedingungen Technischer Dienst und 24h Pikett
Pikett Einsätze
Verrechnung gemäss 24h-Pikett im Vertrag. Sind die kosten nicht inklusive, wird CHF 95.00 pro geleisteter Stunde verrechnet. Die Abrechnung erfolgt im Viertelstundentakt wobei angefangene Viertelstunden immer voll verrechnet werden.
Einsätze durch Dritte
Es liegt im Ermessen des Auftragnehmers ob er Unterstützung für die Behebung der Störung benötigt. Werden Dritte für die Behebung der Störung benötigt werden die kosten nicht durch den Auftragnehmer übernommen und müssen durch den Auftraggeber übernommen werden.
Spezialbedingungen Gartenbau
Ersatz von Pflanzen
Müssen Pflanzen ersetzt werden, ist dies nicht Teil des Vertrages.
Spezialbedingungen Winterdienst
Witterungseinflüsse
Bei starkem Schneefall oder anderen harschen Witterungsbedingungen sind Verzögerungen bei der Ausführung möglich und der Auftragnehmer kann die vertraglich festgesetzten Zeiten nicht einhalten.
Abnahme der Arbeiten
Reinigung
Mängel müssen innert 24 Stunden gemeldet werden. Die Behebung erfolgt gewöhnlich im Rahmen der nächsten Reinigung. Wenn es die Situation verlangt, wird der Mangel möglichst umgehend behoben.
Reparaturen
Mängel müssten innert einer Woche gemeldet werden. Die Behebung erfolgt gewöhnlich im Rahmen der nächsten ordentlichen Begehung des Objektes. Wenn es die Situation verlangt, wird der Mangel möglichst umgehend behoben.
Vergütung
Zahlungskonditionen Abos
Die Rechnungstellung erfolgt am Anfang des Monats für den jeweiligen Ausführungsmonat. Rechnung ist innert 30 Tagen netto zahlbar.
Zahlungskonditionen Einzelaufträge
Rechnungsstellung nach Abschluss der Arbeiten. Die Rechnung ist innert 30 Tagen netto zahlbar.
Zusatzleistungen
Arbeiten und sonstige Leistungen, welche nicht durch den vereinbarten Auftrag abgedeckt sind, werden nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber ausgeführt. Zusatzleistungen werden immer als Zusatzaufwand verrechnet.
Fahrzeugpauschale
Bei vertraglich nicht geregelten Einsätzen kann eine Fahrzeugpauschale von CHF 35.00 pro Einsatz verrechnet werden.
Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragsnehmers.
3. Oktober 2023, Casa Top FG GmbH, 8103 Unterengstringen